2-Euro-Gedenkmünze Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesministerium der Finanzen gibt eine 2-Euro-Gedenkmünze “Mecklenburg-Vorpommern” mit dem Motiv Schweriner Schloss heraus.
Es ist die zweite Münze einer Serie von insgesamt sechzehn 2-Euro-Gedenkmünzen mit prägnanten Wahrzeichen oder Bauwerken aller Länder der Bundesrepublik Deutschland. Zum Auftakt der Serie war im Februar 2006 eine 2-Euro-Gedenkmünze “Schleswig-Holstein” mit dem Motiv Holstentor herausgegeben worden.
Die Euro-Länder sind seit November 2003 durch EU-Ratsentscheid ermächtigt, ab 2004 einmal jährlich eine 2-Euro-Gedenkmünze herauszugeben. Diese Münzen tragen die gemeinsame europäische Seite (Wertseite), die vor dem Hintergrund der jüngsten EU-Erweiterungsrunden angepasst wurde und nunmehr eine vollständige Europa-Karte ohne Ländergrenzen zeigt. Einige Euro-Länder (u.a. Deutschland) werden ihre 2-Euro-Münzen bereits ab 2007 mit der neuen gemeinsamen Seite prägen; die übrigen Länder werden 2008 folgen.
Die nationale Seite (Bildseite) ihrer 2-Euro-Gedenkmünzen können die Euro-Länder nach wie vor mit wechselnden Motiven ausgestalten. Die nationale Seite der deutschen 2-Euro-Gedenkmünze “Mecklenburg-Vorpommern” zeigt das Schloss Schwerin; der Entwurf stammt von Heinz Hoyer aus Berlin.
Die Ausgabe der Münzen in der 2-Euro-Gedenkmünzen-Serie der Bundesrepublik Deutschland erfolgt jährlich in der Reihenfolge der Präsidentschaft im Bundesrat und begann dementsprechend 2006 mit Schleswig-Holstein. Im Jahr 2008 soll die 2-Euro-Gedenkmünze “Hamburg” und 2009 “Saarland” ausgegeben werden.
Die 2-Euro-Gedenkmünzen, die neben den 2-Euro-Umlaufmünzen, herausgegeben werden, sind gültiges Zahlungsmittel in allen Euro-Ländern.
Die 2-Euro-Gedenkmünze kann bei den Banken und Sparkassen sowie den Filialen der Deutschen Bundesbank zum Nominalwert erworben werden. Das Bundesministerium der Finanzen/Verkaufsstelle für Sammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland bietet darüber hinaus für Sammler ein Set mit den 2-Euro-Gedenkmünzen “Mecklenburg-Vorpommern” aus allen fünf deutschen Prägestätten an.
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